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mcnep schrieb am 19.5. 2003 um 13:13:13 Uhr überBettnässerverordnung |
Nach § 26b der saarländischen Bettnässerverordnung von 1972 können Angehörige noch bis zu sechs Monaten nach einer Stressinkontinenz mit anschließender Harnverhaltung die Zwangserleichterung einklagen. |
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Schreibe statt zehn Assoziationen, die nur aus einem Wort bestehen, lieber eine einzige, in der Du in ganzen Sätzen einfach alles erklärst, was Dir zu Bettnässerverordnung einfällt. |
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