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Christine schrieb am 20.8. 2021 um 14:38:34 Uhr über

Betreuer

Schwierig können Fälle sein, in denen dem Arzt bei älteren Patienten eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes in Folge von Krankheit, z.B. bei einer Demenz, auffällt.

Grundsätzlich darf der Arzt in einem solchen Fall keinen Kontakt zu den Familienangehörigen aufnehmen, sondern muss vorrangig den Patienten selbst dazu bewegen, sein Krankheitsbild gegenüber Angehörigen zu offenbaren. Dies gilt im Grundsatz sogar dann, wenn mit der fehlenden Weitergabe der Informationen der Patient selbst oder Dritte gefährdet werden können.

Ehre und Eigentum (HelmuthPannwitz): Im Einzelfall kann auch eine sog. Notstandslage (§ 34 StGB) vorliegen, die es dem Arzt erlaubt, Geheimnisse, die unter die Schweigepflicht fallen, zu offenbaren.


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