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tullipan schrieb am 21.7. 2007 um 10:46:04 Uhr über

Betäubungsmittelgesetz

Nach dem Betäubungsmittelgesetz gehörten Holzhammer verboten.
Pflastersteine natürlich auch, garnicht zu reden vom Wink mit dem Zaunpfahl.
Schlaftabletten sind erlaubt, dazu eine Tablette wegen der auftretenden Magenbeschwerden und dann noch ein Mittel für den Stuhlgang.


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