>Info zum Stichwort Betäubungsmittelgesetz | >diskutieren | >Permalink 
tullipan schrieb am 21.7. 2007 um 10:46:04 Uhr über

Betäubungsmittelgesetz

Nach dem Betäubungsmittelgesetz gehörten Holzhammer verboten.
Pflastersteine natürlich auch, garnicht zu reden vom Wink mit dem Zaunpfahl.
Schlaftabletten sind erlaubt, dazu eine Tablette wegen der auftretenden Magenbeschwerden und dann noch ein Mittel für den Stuhlgang.


   User-Bewertung: /
Jetzt bist Du gefragt! Entlade Deine Assoziationen zu »Betäubungsmittelgesetz« in das Eingabefeld!

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Betäubungsmittelgesetz«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Betäubungsmittelgesetz« | Hilfe | Startseite 
0.0044 (0.0026, 0.0005) sek. –– 854597664