Gut drei Leitzordner habe ich in 15 Jahren selbstständiger Anwaltschaft gefüllt mit »Wahrung der Obliegenheit«: immer dann, wenn eine »Pflichtverletzung« im Raume stand, gestellt wurde, erschien, habe ich sowas rausgerotzt. Einmal - wirklich nur 1x - wurde es ernst und ich wurde verklagt, auf immerhin 70 Riesen und das war auch nur eine Teilklage. Sie wurde aber in 2 Instanzen abgewiesen. Die Haftpflicht hatte mir einen sehr versierten Kollegen an die Seite gestellt (und auch bezahlt), mit dem ich bald ein freundschaftliches Verhältnis entwickelte. Wäre ich nicht zusammen gebrochen, es hätte ne Sozietät draus werden können ... naja.
Die Berufe, die Berufshaftpflichtversicherungen brauchen, sind umstellt mit völlig irrealen, heillos überspannten Sorgfaltspflichten. Das weiß man gottlob auch »bei Gericht«. Insbesondere dann, wenn man regelmässig seine Einzahlungen bei der »Gefälligkeitsbank« gemacht hat, braucht man »im Endeffekt« nichts zu fürchten, solange man sich an die »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« dieser »Gefälligkeitsbank« gehalten hat, die nirgendwo nachzulesen sind, weil diese »Gefälligkeitsbank« sowas von illegal, rechtswidrig, strafbar, verfassungsfeindlich ist - das glaubt man garnicht, wenn man sie nicht persönlich kennengelernt hat.
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