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Rudi schrieb am 25.3. 2004 um 08:09:55 Uhr überBeiwohnung |
Wer eine Frauensperson durch Hinterlist, durch Drohung oder unter Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Gestattung der außerehelichen Beiwohnung bestimmt, ist ihr zum Ersatze daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
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Was kann man tun, wenn »Beiwohnung« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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