>Info zum Stichwort Beihilfe | >diskutieren | >Permalink 
Freno schrieb am 28.7. 2016 um 23:29:01 Uhr über

Beihilfe

eihilfe ist:

eine andere Bezeichnung für Subvention als wirtschaftliche Hilfeleistung
insbesondere die europarechtliche Bezeichnung für Subventionen im weiteren Sinne, siehe Beihilfe (EU)
die vorsätzliche Unterstützung bei der Begehung einer Straftat, siehe Beihilfe (Strafrecht)
ein Krankenfürsorgesystem für deutsche Beamte, siehe Beihilfe (Beamtenrecht)

Siehe auch:
Wiktionary: Beihilfe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


   User-Bewertung: /
Wenn Dir diese Ratschläge auf den Keks gehen dann ignoriere sie einfach.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Beihilfe«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Beihilfe« | Hilfe | Startseite 
0.0029 (0.0010, 0.0006) sek. –– 849665395