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Concetto, am 12.6. 2001 um 12:37:48 Uhr
Beichtstuhl

Wie beim Taufort soll man auch bei der Planung des Ortes für das Bußsakrament von der Vollform der liturgischen Handlung ausgehen. Der traditionelle Beichtstuhl ist dafür nur beschränkt geeignet, weil sich in ihm weder die Wortverkündigung noch die Gesten bei der Lossprechung entfalten können. Bewährt haben sich Beichtzimmer, die so eingerichtet sind, dass sowohl ein anonymes Bekenntnis als auch ein offenes Gespräch möglich ist. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Beichtzimmer aufgrund ihrer Größe, ihrer Möblierung und ihrer künstlerischen Ausgestaltung eine Atmosphäre entfalten, die einem Gespräch förderlich und der Feier des Sakramentes angemessen ist.

(Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen, 5. Auflage 2000 Hg von den deutschen Bischöfen)


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