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Matthias Schmidt schrieb am 12.12. 2019 um 10:45:37 Uhr über

Beichtgeheimnis

Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil gab es eine einzige Ausnahme vom Beichtgeheimnis. Wenn ein Jugendlicher in der Beichte dem Pfarrer gestand, dass er gewichst hatte, dann waren die Pfarrer angehalten, dies den Eltern des Jungen zu offenbaren. Der Junge sollte dann durch seine Eltern mit erzieherischen Maßnahmen vom Wichsen abgehalten werden, was damals natürlich in der Regel bedeutete, dass der Junge fürs Wichsen mit einer kräftigen Tracht Prügel bestraft wurde.

Wichsen ist auch heute noch eine Sünde, das ist klar. Aber gesetzlich ist es nicht verboten. Allerdings wird über ein generelles Verbot in Deutschlands Verbotspartei Bündnis 90/Die Grünen ernsthaft diskutiert. Mal sehen, was nach den nächsten Wahlen so passieren wird. Es wäre nur logisch, wenn »sündigen« im religiösen Sinn auch gesetzlich geächtet würde und Männern und Jungs das Wichsen verboten wird. Ob dadurch auch die Prügelstrafe wieder eingeführt würde? Vermutlich nicht, aber irgendwelche Strafen wird es bei Verbotsverstößen natürlich geben müssen.




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