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Jo schrieb am 16.5. 2012 um 16:17:26 Uhr über

Behauptung

Wenn dich jemand sieht und anspricht und etwas über dich behauptet,

dann antworte nicht sofort und im Affekt.

Du hast die Behauptung nicht aufgestellt, sondern die andere Person.

Also ist die andere Person in der Beweispflicht, nicht du.


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