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wauz schrieb am 16.10. 2011 um 22:47:58 Uhr überBeamtenbeleidigung |
Das ist kein gesonderter Straftatbestand, wie viele meinen. |
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Was kann man tun, wenn »Beamtenbeleidigung« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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