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Dortessa schrieb am 30.7. 2000 um 03:51:19 Uhr über

Balkon

Der Balkon zählt auch zur Wohnfläche einer Wohnung.
Auch wenn man dort Wind und Wetter ausgesetzt ist.

Allerdings wird er überdacht nur zur Hälfte, und unüberdacht nur zum Viertel angerechnet.

Also ein 8 m² großer Balkon zählt also überdacht als 4 m² Wohnfläche,
und unüberdacht als 2 m² Wohnfläche.



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