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Christine schrieb am 8.5. 2020 um 11:04:18 Uhr über

BRD

Die Ernennung eines Reichsbürgers in ein Beamtenverhältnis ist nach § 7 Abs. 1 Ziffer 2 BeamtStG (Landes- und Kommunalbeamte) bzw. § 7 Abs. 1 Ziffer 2 BBG (Bundesbeamte) nicht möglich, weil die Gewähr nicht gegeben ist, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.


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