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Die Leiche schrieb am 7.2. 2013 um 22:11:43 Uhr über

Bürokratieabbau

Nach dem Gesetz des Freistaates Thüringen über dne Bürokratieabbau ist in jeder Behörde und kommunalen Körperschaft die Stelle eines Beauftragten für Bürokratieabbau einzurichten, die in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern, Landkreisen und Landesbehörden mit einem Volljuristen oder Befähigtem zum höheren Verwaltungsdienst zu besetzen ist. Der Bürokratieabbau-Beauftragte ist vor jedem Erlass, Änderung oder der Aufhebung von Verwaltungsvorschriften und Dienstanweisungen ebenso anzuhören, wie beim Erlaß von Rechtsverordnungen mit Aussenwirkung, insbesondere baurechtlichen Vorschriften. Er ist bei jeder Personalmaßnahme zu beteiligen. Einstellungen und Versetzungen sowie die Einführung von Formularen und Formblättern ist nur mit dem Einvernehmen des Bürokratieabbau-Beauftragten zulässig.


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