Die Bundeszentrale für Bürokratieabbau mit Hauptsitz in Berlin - Hauptstadt der BRD - mit Sitz Unter den Linden 23-27 gliedert sich in ihrem Aufbau analog der Bundesregierung in Fachreferate, die den Bürokratieabbau in den jeweiligen Sachgebieten der Bundesministerien fördern, unterstützen und evaluieren. Sie ist Fachvorgesetzte, nicht jedoch Dienstvorgesetzte der Landeszentralen für Bürokratieaabau in den einzelnen Bundesländern, soweit diese Landeszentralen für Bürokratieabbau bereits eingerichtet haben. In denjenigen Bundesländern, die noch keine Landeszentralen für Bürokratieabbau eingerichtet haben, werden deren Aufgaben kommisarisch durch die Bundeszentrale für Bürokratieabbau wahrgenommen. Eine Klage der Bundesländer Bremen und Baden-Württemberg, die hierin einen unzulässigen Eingriff in die Länderhoheit sehen, ist seit 2008 beim Bundesverfassungericht anhängig. Da der Bürokratieabbau als eine wesentliche Aufgabe zur Erhaltung der Zukunftsfähigkeit in Wahrnehmung der Verantwortung für die künftigen Generationen unserer Gesellschaft angesehen wird, ist die Bundeszentrale für Bürokratieabbau mit derzeit 17.280 Beschäftigten personell hervorragend aufgestellt. Strittig ist derzeit der Status der Mitarbeiter der Dienststelle Dresden, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Bund zum 1.1.2009 in den sächsischen Landesdienst übergehen sollten, was durch einstweilige Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts (Az. IX C 188/09) auf Antrag der Gesamtpersonalvertretung der Bundeszentrale für Bürokratieabbau blockiert ist, so daß der Freistaat Sachsen zur weiteren Wahrnehmung des Bürokratieabbaus in Sachsen eine eigene sächsische Landeszentrale für Bürokratieabbau noch nicht ins Leben rufen konnte. Die sächsischen Aufgaben des Bürokratieabbaus werden daher kommissarisch durch die Sächsische Agentur für Bürokratieabbau wahrgenommen, die am 1.1.2011 in Bautzen ihre Arbeit mit 720 Beschäftigten aufgenommen hat.
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