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Schmetterling schrieb am 31.10. 2003 um 10:23:56 Uhr über

Aufmerksamkeiten

Bestimmte Zuwendungen des Arbeitgebers, die allgemein als Aufmerksamkeiten angesehen werden, gehören nicht zum Arbeitslohn. Derartige steuerfreie Aufmerksamkeiten bleiben auch sozialversicherungsfrei.


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