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FlaschBier schrieb am 14.9. 2008 um 11:54:38 Uhr über

AtTheDriveIn

Die Frage in Fastfood-Restaurants 'Zum Mitnehmen oder hier essen' dient nur zur Berechnung des Steuersatzes. Wirklich war! Mitgenommenes wird anders besteuert als vor Ort Verzehrtes! Früher in der Clique ist ein Kumpel mit uns immer erst an den DrivIn gefahren zum Bestellen. Danach wollte er parken und innen speisen. »So spart man sich die Wartezeitsagte er. Da die Bestellung am DriveIn grundsätzlich nur das Mitnehmen von Speisen und den dazugehörigen Steuersatz beinhaltet, war das Personal offensichtlich mit diesem speziellen Kundenwunsch überfordert: »Am DriveIn können Sie nur sofort mitnehmen!« »Und wenn wir mit dem Essen gleich hinein kommenKurze Rücksprache mit dem Chef. »Nein, tut mir leid! Mitgebrachte Speisen dürfen nicht verzehrt werden.« »Wir kommen trotzdem reinKomischerweise hat niemals jemand etwas gesagt, wenn wir dies dann auch taten. Es waren schließlich keine Konkurrenzprodukte, die wir mitbrachten!


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