Der Archivar bewertet, sichert und erschließt vor allem Schriftgut, das in der Regel von öffentlichen und privaten Verwaltungen an das Archiv abgegeben wird. Archivar kann aber auch der Kurator eines wissenschaftlichen oder künstlerischen Nachlasses sowie von Handschriftensammlungen und Fotosammlungen sein.
Inhaltsverzeichnis
1 Aufgaben
2 Gesetzliche Regelungen
3 Benutzung
4 Berufsanforderungen
5 Gehaltseinstufungen
6 Einzelnachweise
7 Siehe auch
8 Literatur
9 Weblinks
Aufgaben
Vor der Übernahme des Archivgutes berät er die ablieferungspflichtigen Behörden, Dienststellen aber auch Firmen und private Abgeber (Registraturbildner) bei der Schriftgutverwaltung. Er bewertet das archivreife Schriftgut nach archivwissenschaftlichen Kriterien (Feststellung der Archivwürdigkeit). Mit der Übernahme des archivwürdigen Schriftguts wird aus dem Registraturgut Archivgut - damit geht auch eine Änderung des Rechtsbereichs einher.
Nach der Übernahme des archivwürdigen Schriftgutes findet eine inhaltliche Erschließung des Archivgutes statt. Die Erschließung der Archivalien erfolgt heute überwiegend mit entsprechenden EDV-Programmen. Während der Erschließung entstehen Findhilfsmittel (meist Findbücher, Kataloge oder Datenbanken), die eine gezielte Recherche nach bestimmten Informationen und Themen vereinfachen.
Kernaufgaben eines Archivs sind demnach in logischer zeitlicher Abfolge:
Bewerten
Erschließen
Bereitstellen und Auswerten
Bewahren
Beraten
Der Vorsitzende des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare, (VdA), Michael Diefenbacher, beschrieb anlässlich des 5. Tags der Archive, 2010, für den Kölner Stadtanzeiger in einem Interview zum Einsturz »des bedeutendsten kommunalen Archiv des Landes« die Aufgaben eines Archivs wie folgt. Wollen die Archive eigentlich soviel wie möglich bewahren? Nein,. Aufgabe der Archive ist es, zu bewerten und auszusondern. Unsere Hauptaufgabe ist das Wegwerfen. Was übrig bleibt, wird übernommen[1]
In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Dieser Artikel (und der folgende Absatz im Besonderen) befasst sich weitestgehend nur mit Archivaren im Staatsdienst.
Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst, aber bitte kopiere keine fremden Texte in diesen Artikel.
Archive werden zukünftig vermehrt elektronisches Schriftgut übernehmen. Die Archivare beschäftigen sich daher seit einiger Zeit verstärkt mit elektronischen Bürosystemen und der Übernahme und Erhaltung elektronisch gespeicherter Informationen. Die Erstellung von Webseiten und die Darstellung der Archive im Internet sind von wachsender Bedeutung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Nutzerfreundlichkeit.
Viele Archivare haben die Möglichkeit, sich durch eigene Beiträge sowie der Unterstützung von Ausstellungsprojekten an der Erforschung und Vermittlung der jeweiligen Sprengelgeschichte zu beteiligen oder geschichtliche Themenstellungen anzuregen.
Gesetzliche Regelungen
Für das staatliche Archivgut haben der Bund (für das Archivgut des Bundes) und alle Bundesländer in Deutschland spezielle Archivgesetze erlassen. Diese sind Rechts- und Handlungsgrundlage für die jeweiligen Archivverwaltungen. Kommunale Archive haben eine Archivsatzung. In den Archivgesetzen sind die Aufgaben des Archivs definiert. Zudem gibt es Regelungen zur Zugänglichmachung von Archivgut (Schutzfristen). Ein Archivar ist daher fachlich versiert im Umgang bei der Anwendung des Datenschutzrechtes sowie die Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes. Vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts sind vor allem in Tätigkeitsfeldern der staatlichen und kommunalen Archive unerlässlich.
Auch Glaubensgemeinschaften regeln ihr Archivwesen. Ein Beispiel hier für ist das Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union.
Benutzung
Die Benutzung des Archivguts kommunaler und staatlicher Archive steht grundsätzlich jedem offen. Allerdings kennen die Archivgesetze der Länder und des Bundes bestimmte Benutzungsbeschränkungen (v. a. Schutzfristen, während derer das Archivgut in der Regel nicht eingesehen werden darf). Die Benutzung des Archivgutes erfolgt auf Antrag.
Berufsanforderungen
Quereinsteiger sollte es zukünftig in diesem Bereich wegen der stetig wachsenden Anforderungen kaum noch geben. Die Archivare der staatlichen Archive (Staatsarchive und andere) müssen eine archivfachliche Ausbildung (mindestens Fachhochschulausbildung) absolviert haben. Neben der gehobenen archivfachlichen Ausbildung kann der Abschluss des wissenschaftlichen Archivars im höheren Dienst erworben werden. Voraussetzung für diese Ausbildung ist ein bereits erfolgreich abgeschlossenes Studium und in der Regel die Promotion in einem einschlägigen Studienfach. In seltenen Fällen (zum Beispiel in kleinen Privat- oder Kommunalarchiven) muss der Archivmitarbeiter kein Studium oder die Ausbildung zum Archivinspektor nachweisen.
In den Freistaaten Bayern und Sachsen gibt es neben der Fachhochschulausbildung eine einschlägige Ausbildung für den mittleren Dienst.
Als Voraussetzung für die Ausbildung im gehobenen Archivdienst gelten: Abitur; gute Geschichts- und Allgemeinkenntnisse, komplexes Denkvermögen, Sprachkenntnisse (englisch, Grundkenntnisse in Latein, evtl. auch französisch oder russisch), Umgang mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik, exakte Arbeitsweise, kommunikative Fähigkeiten.
Ausbildungsstätten in Deutschland sind die Archivschule Marburg, die Bayerische Archivschule München und die Fachhochschule Potsdam.
Gehaltseinstufungen
Die Gehälter von Archivaren und Archivmitarbeitern orientieren sich, trotz der gestiegenen Anforderungen, meist am unteren Niveau der möglichen Tarifeinstufungen.
Einzelnachweise
↑ KStA vom 6./7. März 2010, S. 35
Siehe auch
Dokumentar, Archivwesen
Verein Schweizerischer Archivarinnen und Archivare
Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e. V.
Archivrat
Literatur
Sabine Brenner-Wilczek, Gertrude Cepl-Kaufmann, Max Plassmann: Einführung in die moderne Archivarbeit. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2006. ISBN 3-534-18190-5
Julia Brüdegam: Auswahlverfahren im Staatsarchiv Hamburg. In: Archivar, Jg. 61, 2008, Heft 1, S. 45–47. ISSN 0003-9500
Norbert Reimann (Hrsg.): Praktische Archivkunde. Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv. 2. überarbeitete Auflage, Ardey-Verlag, Münster 2008, ISBN 978-3-87023-255-9
Weblinks
Verband deutscher Archivarinnen und Archivare
Berufsbeschreibung Archivar auf der Berufsinformationsseite für Historiker
Sammlung der Archivgesetze auf der Seite der Archivschule Marburg
Beschreibung des Berufsbildes und der Anforderungen
Biogramme nassauischer und hessischer Archivare
|