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wauz schrieb am 9.8. 2005 um 19:18:40 Uhr überArbeitsplatz |
Das neueste Argument gegen den Platzverweis war: Dies ist mein Arbeitsplatz. Ich bin Berufsbettler und das steht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Es sollen tasächlich einige Qualmwölkchen unter der Mütze des juristisch überforderten Beamten hervorgequollen sein. |
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Was kann man tun, wenn »Arbeitsplatz« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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