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BSZ e.V. schrieb am 26.2. 2002 um 23:55:07 Uhr überArbeitnehmer |
Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Betrieben Ein Arbeitnehmer in einem nicht tarifgebundenen Betrieb hat keinen Anspruch auf Lohnerhöhung in Anlehnung an die Tarifentwicklung der Branche. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG)in Erfurt. Der Kläger ist seit 1992 in einer Firma beschäftigt, die keinem Arbeitgeberverband angehört. In der Vergangenheit hatte der Betrieb dennoch jährlich die Löhne in Anlehnung an die Tarifentwicklung der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden erhöht. 1999 blieb eine derartige Erhöhung aus, obwohl es in dem Tarifgebiet eine Tariflohnerhöhung gab. Der Kläger war der Ansicht, ihm stehe ein Anspruch auf Lohnerhöhung zu. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Auch die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg.Laut BAG muss es bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber deutliche Anhaltspunkte dafür geben, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Lohnerhöhungen übernehmen will. Az.: 5 AZR 715/00 |
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