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wauz, am 26.9. 2004 um 01:07:01 Uhr Apotheker |
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Ein studierter Pharmazeut darf sich als Apotheker niederlassen und dann auch mit Drogen handeln. Er ist natürlich dem Betäubungsmittelgesetz unterworfen. Das bedeutet, dass er bestimmte Herba, z.B. von Cannabis sativa bzw. Cannabis indica, selbst dann nicht verkaufen darf, wenn dies ein Arzt für therapeutisch geboten hält. Nichtsdestotrotz sind viele Zeitgenossen der Meinung, dass »der beste Platz inner Apotheke« sei. |
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