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mcnep, am 6.3. 2005 um 16:55:58 Uhr
Antidiskriminierungsgesetz

So ganz habe ich den neuesten Vorschlag aus dem grünen Streichelzoo noch nicht begriffen, aber es läuft wohl darauf hinaus, daß das-Problem-der-fickenden-Mieterin noch komplizierter wird. Die Beweispflicht liegt nämlich beim Beklagten, und wenn ich die alte Schabracke nach nunmehr zwei Abmahnungen wegen nächtlicher Ruhestörung und fortgesetzter Mietsäumigkeit vor die Tür setzen will, muß ich erst einmal nachweisen, daß ich sie nicht diskriminiere, bloß weil sie eine Frau, alt und einem albanischen Schwerverbrecher sexuell hörig ist. Wenn das Antidiskriminierungsgesetz jedoch zur Folge hat, daß Michael Glos lebenslang in den Bau einfährt, soll mir Frau W. herzlich egal sein.


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