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Samson schrieb am 27.8. 2001 um 09:50:04 Uhr über

Angehörige

Es gibt Patientenverfügungen, inzwischen auch als recht ausgearbeitete Vordrucke, an denen man sich orientieren kann. Diese sollte man zu Zeiten des klaren Denkvermögens persönlich zuschneiden und gesichert hinterlegen. Das beruhigt wahrscheinlich mehr, als das es im konkreten Fall tatsächlich schützt, aber es gibt Gutgewillten (Angehörigen) einen Leitfaden über den Willen des Abhängigen in die Hand und das ist ja auch schon mal nicht schlecht.
Ich für meine Person würde mich bei absehbarer Abhängigkeit und Auslieferung um den Besitz eines funktionierenden Selbsttötungsmechanismus kümmern. Nur für den absoluten Ernstfall, damit ich entweder schicksalhaft (ist ja noch akzeptabel) oder selbstbestimmt ende.
Hab ich schon mal in einer anderen Situation angedacht, war in der Ausführung völliger Quatsch, aber zum Glück auch nicht nortwendig. Aber beim nächsten mal wäre ich dann in meiner Vorbereitung auch besser.


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