Es muß im Sommersemester 1994 gewesen sein, als in meiner Übung zwei blutjunge Studentinnen auftauchten, die ich nie zuvor im Institut gesehen hatte. Es waren offenkundig Erstsemester gewesen. Das war ungewöhnlich - meine Übungen wurden normálerweise erst im Hauptstudium - nach dem Vordiplom - besucht. Nunja, von mir aus ... die beiden Mädels saßen brav und artig da, und schrieben eifrig mit. In der dritten Sitzung, gleich am Anfang, meldete sich dann eine der beiden: das sei ja alles wahnsinnig interessant, was ich da erzählen würde, aber ihnen wäre der Bezug zu den Methoden der empirischen Sozialforschungen nicht klar ?!
Ich: »Hä ?« (Erstes Kichern im Hörsaal)
Die Studentin: »Naja, das ist doch die Vorlesung über die Methoden der empirischen Sozialforschung ... ?!« (Lautes Kichern)
Ich: »Äh ... Tschuldigung ... das hier ist die Übung: «Sozialrecht für Sozialwissenschaftler I: das Recht der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung» Die Vorlesung: «Methoden der Empirischen Sozialforschung» ist nebenan, im Hörsaal II!« (Dröhnendes Gelächter, die Studentinnen mit hochrot-erhobenem Kopfe ab.)
|