Was der mutmaßliche Mörder des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler, der 27-jährige Jurastudent Magnus G., seinem Anwalt Ulrich Endes über seine Vernehmung durch die Frankfurter Polizei am 1. September 2002 berichtete, klang kaum glaublich. Und es wäre womöglich als schlecht erfunden abgetan worden, hätten nicht Anfang der Woche Recherchen des Berliner »Tagesspiegel« ein bemerkenswertes Beweisstück zu Tage gefördert.
Ein interner Vermerk des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner verleiht den Behauptungen plötzlich Glaubwürdigkeit: Zu einem Zeitpunkt, zu dem die Polizei den entführten Bankierssohn noch am Leben wähnte, ordnete Daschner an, den mutmaßlichen Kidnapper zwecks Preisgabe des Aufenthaltsorts seines Opfers »nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen«.
Während der Verdächtige polizeilichem Psychoterror ausgesetzt war, wurde »der Polizeiführer S. Müller beauftragt, zu prüfen, ob ein 'Wahrheitsserum' beschafft werden kann«.
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