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Christine, am 23.4. 2017 um 07:06:26 Uhr
Amöbe

Es ist eindrucksvoll wie widerstandslos die Forschung am nicht einwilligungsfähigen Patienten bewilligt wurde. Wohnungslos hast du schlechte Karten. Was nützt dir ein Rechtsstaat, wenn das Recht für dich nicht einklagbar ist? Irgendwann wirst du auch als Nichteinwilligungsfähiger abmahnbar. Mutter musste dazu in der Uniklinikakutgeriatrie die Hosen während der Besuchszeit auf dem Gang runterlassen und mich im Bad unter vier Augen anschreien. Überwachung hat ihre eigenen Gesetze. Tja, die Forschung und das Recht ...


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