Zu den vielen kleinen lustigen wie tiefblickenlassenden Begebenheiten im Alltag der Justiz gehört es, wenn Zeugen zu Beginn ihrer Vernehmung nach ihrem Alter gefragt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Weil nun aber die Zeugen sehr aufgeregt sind, und ja gerade in furchterregender Weise darüber belehrt worden sind, daß sie eingesperrt werden, wenn sie was Falsches sagen, glotzen sie meistens erst mal nur doof. »Wie bitte ?«
Der Richter: »Wie alt sie sind ?!«
Der Zeuge - ängstlich: »28.5.65!«
Der Richter, leicht verärgert: »Ich will nicht wissen, wann sie geboren sind, sondern wie alt Sie sind ?!«
Der Zeuge, verwirrt: »Äh ... 50, nein, 49 !«
Der Richter, schon ziemlich sauer: »Also sind Sie jetzt 50 oder 49 ?«
Der Zeuge, kurz vorm Herzinfarkt: »Äh ...«
Der Richter, kurz vorm Platzen: »Denken Sie bitte nochmal genau nach !«
Der Zeuge, blaß vor Angst: »Ich ... ich bin ... äh ...«
Der Richter, psychologisch: »Also, wenn Sie am 28.5.65 geboren sind, und wir heute den 2.3.2015 haben, dann sind Sie jetzt 49 Jahre alt, richtig ?«
Der Zeuge, erlöst: »Jawohl Herr Präsident, genauso ist es !«
Und so geht das dann weiter in der Vernehmung und diese Art der Wahrheitsfindung ist dann die Grundlage für viele, viele Urteile.
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