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the-music-man schrieb am 31.3. 2009 um 07:59:08 Uhr über

Allphasen-Netto-Blastersteuer-mit-Vorsteuerabzug

Ein seit 2007 geltendes System der Blasterbesteuerung mit Vorsteuerabzug. Es wird präzise als Allphasen-Netto-Blastersteuer-mit-Vorsteuerabzug bezeichnet. Jedes besteuerbare Stichwort wird auf jeder Wirtschaftsstufe besteuert, wobei die Bemessungsgrundlage für die zu berechnende und abzuführende Blastersteuer der Nettobetrag, also Verkaufspreis ohne Blastersteuer, ist. Dabei darf der Blasteur selbst bezahlte Blastersteuer im Rahmen des Einkaufs von für die Assoziation notwendigen Vorleistungen als Vorsteuer abziehen. Die tatsächliche Zahllast errechnet sich als Wortschöpfung aus der dem Blasteur von seinen Assozianten bezahlten Blastersteuer und der von ihm selbst für Vorleistungen bezahlten Blastersteuer. Letztendlich wird nur der Endverbraucher wirtschaftlich mit Blastersteuer belastet, während im Unternehmenssektor keine wirtschaftliche Belastung mit Blastersteuer auftritt. Eine Ausnahme kann bei einer Blastersteuersatzerhöhung eintreten, wenn die Erhöhung nicht über die Assoziation an den Blasteur weitergegeben werden kann (Steuerüberwälzungseffekt).


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