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Liquidationsdefensive schrieb am 19.10. 2002 um 17:14:44 Uhr über

Alkoholmissbrauch

Absurderweise bezeichnet man den Gebrauch von Alkohol für den Zweck, für den er als Getränkezusatz geradezu vorgesehen ist, nämlich die leichte bis schwere Benebelung der Sinne, des Verstandes und der düsteren Schrecken der Erinnerung und des Scheiterns und den Glückskick bis zur rasenden und benommenen Albernheit, als Missbrauch. Noch absurder ist der Begriff des Alkoholgenusses, weil es sich bei allem, was zum Genuss beiträgt, um irgendwelche geschmackstragenden Extrakte der Getränke handelt, denen der Alkohol beigefügt ist, aber nicht um den Alkohol selbst. Dass der Alkohol dabei eine konservierende Wirkung hat, interessiert den Alkoholtrinker als solchen überhaupt nicht. Also kann es sich beim Alkoholgenuss nicht um den Genuss eines besonderen Geschmackes handeln, sondern dem Geniesser kann es nur wieder um die besondere tröstliche und betäubende Wirkung des Alkohols gehen, also um den Zweck, zu dem sich Alkohol als Genussmittel allein eignet, mithin per Definition um Alkoholmissbrauch. Die Grenze zwischen Genuss und Missbrauch besteht wohl nur darin, dass sich der Geniesser zum Missbrauch entschließt, und nur deshalb nennt man den Missbrauch nicht Missbrauch, sondern Genuss. Aber diesem Gestrüpp von Widersprüchlichkeiten entkommt man am besten, indem man weder von Genuss noch Missbrauch redet. Am Ende steht die Flasche eh nur da und man macht sie auf und geniesst, äh..., missbraucht, ähm..., trinkt halt...


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