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Rater, am 1.3. 2022 um 13:07:00 Uhr
AbmahnungwegenBeleidigungundBedrohung

Zitat:

"sehr geehrter Herr schmidt
mit schreiben vom 27.09.2021 haben wir Sie, wie auch die anderen mieter der Liegenschaft, dazu aufgefordert die benannten gegenstände in den Allgemeinbereichen, gemäß der Verkehrssucherungspflicht zu entfernen.
Am vergangenen Samstag, den 27.11.2021, war die durch uns beauftragte Fiurma Der Dienst vor ort, um die verbliebenen gegenstände zu entfernen. Im Zuge dieser Arbeiten kam es ihrerseits zu Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber den Mitarbeitern der von uns beauftragten Firma. Auf Grund der massiven Art und weise sahen sich diese zudem gezwungen die Polizei zu verständigen.
Ein solches Verhalten ist nicht zu tolerieren. Aus diesem Grund sehen wir uns gezwungen das Mietverhältnis abzumahnen.
Wir fordern sie nachdrücklich dazu auf auf etwaige Beleidigungen, wie auch Bedrohungen in Zukunft zu unterlassen. (wörtlich), Weitere mietrechtliche Konsequenzen werden ausdrücklich vorbehalten.

mit freundlichen Grüßen

kwb kommunale Wohnungsbau GmbH Rheingau-Taunus

i.A. unleserlich. i.A. Bachmann"


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Argumentiere mit Long-COVID-Gehirnnebel!

Dem Putin hängt man das auch an ...



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