Kindersitze
Das Thema Kindersitze spielt im Straßenverkehr eine große Rolle. Jährlich verunglücken mehr als 10.000 Kinder bei Unfällen in Autos. Deshalb ist es wichtig, für alle Kinder bis 12 Jahre - oder bis zu einer Körpergröße von 1,50 Meter - geprüfte Kindersitze zu benutzen. Das gilt insbesondere für Fahrgemeinschaften und/oder Sportvereine, die häufig viele Kinder transportieren müssen.
Das Verwenden geprüfter Kindersitze ist allerdings nicht in allen Autos möglich. Bestimmte Familienautos, die Ende der 90er Jahre gebaut wurden, sind hinten in der Mitte nur mit einem dynamischen Beckengurt ausgestattet, das heißt: mit einem, der sich von selbst aufzieht und nicht lose herumliegt. Für diese Gurte gibt es in Deutschland keinen zugelassenen Kindersitz.
Es gibt nur einen einzigen Kindersitz in Deutschland, der für Beckengurte zugelassen ist: den »Römer Vario«. Dieser darf allerdings nur bei statischen, also den losen Beckengurten benutzt werden.
Ihn auch bei dynamischen Gurten zu benutzen, ist verboten und würde mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro geahndet.
Kinderreichen Familien bleiben mehreren Alternativen:
a) Viele dieser Autos haben einen variablen Sitz in der dritten Sitzreihe. Dieser Sitz hat ein Drei-Punktgurt-System, für den verschiedene Händler in Deutschland Kindersitzmodelle anbieten. Problem: Bei einer fünfköpfigen Familie könnte es dann Probleme mit dem Gepäck geben.
b) Einer der Erwachsenen könnte auf den Beckengurt hinten in der Mitte ausweichen und ein Kind käme mit entsprechendem Kindersitz auf den Beifahrersitz. Diese Variante könnte gerade auf längeren Fahrten friedensstiftend wirken - zwischen den Kindern in der zweiten Reihe.
c) Viele Autofahrer wissen nicht, dass bei ihnen das so genannte Iso-Fix-System installiert ist. Für die mit der Karosserie verschweißten Halterungen werden in Deutschland verschiedene Kindersitze an (bis zu 300 Euro). Es ist allerdings wichtig, nur den für sein Auto zugelassenen Kindersitz zu benutzen, andernfalls drohen Haftungsprobleme.
In allen Fragen rund um Kindersitze beraten die unten angegebenen Ansprechpartner.
Grundsätzliches zum Thema Kindersitze bietet ein Merkblatt des ADAC
(Stand: Mai 2005):
Die für Erwachsene konstruierten Gurte in den Fahrzeugen allein reichen zur Sicherung von Kindern unter 1,50 m Körpergröße nicht aus. Daher hat der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung (§ 21) die Benutzung von Kindersitzen vorgeschrieben. Fasst man Gesetzestext, Verwaltungsvorschrift und Rechtsprechung hierzu vereinfacht zusammen, so ergeben sich folgende Regeln:
1. Kinder müssen bis zum 12. Geburtstag oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie vorher eine Körpergröße von 1,50 m erreichen, mit speziellen Kindersitzen in Kraftfahrzeugen transportiert werden.
2. Und zwar auf Fahrzeugsitzen, für die Gurte vorgeschrieben sind und wenn ein Kindersicherheitssystem von der Größe bzw. Breite dorthin passt.
3. Die Kindersitze müssen von der Größe her zum Gewicht des Kindes passen (ECE-Gruppe) und nach der ECE-Norm zugelassen sein.
4. Kindersitze müssen entsprechend der Zulassung und der Betriebsanleitung benutzt und im Fahrzeug befestigt werden.
Ein Verstoß dagegen kann mit einem Verwarnungsgeld (30 - 35 €) bei falscher Sicherung und einem Bußgeld (40 - 50 € plus 1 Punkt in Flensburg) bei völlig ungesichertem Transport (obwohl Sicherung möglich) geahndet werden - in Verbindung mit einem Unfall sogar noch mehr. Verantwortlich ist immer der Fahrer.
Der Transport von einem oder zwei Kindern in einem normalen PKW ist im Regelfall kein Problem. Hier können die 3-Punkt-Gurte (Beckengurt und Schultergurt) auf den Außenseiten der Rückbank genutzt werden. Sonderregelungen gelten für (Alt-) Fahrzeuge und Wohnmobile mit Plätzen ohne Sicherheitsgurten. Eine kinderreiche Familie, deren Auto weniger Sitzplätze als Familienmitglieder hat, benötigt ggf. eine Sondergenehmigung des Straßenverkehrsamtes (§ 46 StVO), wenn alle mitfahren wollen.
Probleme kann es bei
älteren Kleinwagen, die hinten nur Beckengurte haben (2-Punkt-Gurt)
Fahrgemeinschaften mit PKW und Nutzung des Beckengurtes hinten in der Mitte
Kleinbussen mit ggf. mehreren 2-Punkt-Gurt-Plätzen
geben. Es gibt im Gewichtsbereich bis 13 kg (ECE Gruppe 0+, z.B. Storchen-mühle »Space«), 9-18 kg (ECE Gruppe I, z.B. Römer »Prince« oder »King-Quickfix« bzw. davor »King«) und 15-25 kg (ECE Gruppe II, z.B. Römer »Vario«) Kindersitze, die mit dem Beckengurt alleine auskommen und dann benutzt werden müssen! Diese werden aber zum Teil nicht mehr produziert und sind dann nur noch gebraucht erhältlich. Sitzkissen/-erhöhungen dürfen grundsätzlich nur mit einem 3-Punkt-Gurt verwendet werden.
Die Produkte der Firma Römer erhalten Sie in jeder ADAC-Geschäftsstelle.
Bei allen Fahrgemeinschaften kann mit vorwärts gerichtetem Kindersitz aus Sicht der StVO auch der Beifahrersitz genutzt werden. Schieben Sie den Fahrzeugsitz in die mittlere oder hintere Position auf der Schiebeleiste, wenn der Beifahrerplatz einen Airbag hat. Beachten Sie auch die Betriebsanleitung des Fahrzeugs. Die KFZ-Produkthaftung kann diese Nutzung einschränken.
Fahrgemeinschaften im Kindergartenalter
Hier können die Kinder problemlos mit dem Kindersitz »Vario« transportiert werden. Er ist universell auf allen Fahrzeugplätzen mit einem 2- oder 3-Punkt-Gurt benutzbar. Der Schultergurt wird dann mit durch den Tisch gezogen und verläuft an der Seite des Oberkörpers nach oben. Kinder mit Sitzkissen/-erhöhungen müssen auf einen 3-Punkt-Gurt-Platz.
Fahrgemeinschaften im Schulalter
Hier müssen Sie bei der Nutzung von 2-Punkt-Gurt-Plätzen das Gewicht der Kinder kennen. Sind in der Fahrgemeinschaft Kinder, die leichter als 25 kg sind und wollen oder müssen sie 2-Punkt-Gurt-Plätze nutzen, so können sie z.B. mit dem »Vario« der Firma Römer sichern und sind dann auch dazu verpflichtet!
Sind alle Kinder schwerer als 25 kg, so müssen sie vorrangig die 3-Punkt-Gurt-Plätze (mit Sitzkissen/-erhöhung - übrigens auch dann, wenn die Kinder schwerer als 36 kg sind) besetzen, ggf. auch den Beifahrersitz. Weitere Kinder können mitfahren und werden auf den 2-Punkt-Gurt-Plätzen wie ein Erwachsener ohne Kindersitz allein mit dem Beckengurt gesichert. Steigt jetzt ein Kind von einem 3-Punkt-Gurt-Platz aus, dann muss ein Kind vom 2-Punkt-Gurt-Platz auf den freien 3-Punkt-Gurt-Platz mit Sitzkissen wechseln. Denn: Immer, wenn mit Sitz gesichert werden kann, muss gesichert werden!
Übrigens: Alle Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft sind durch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs geschützt. Haftungsbegrenzungserklärungen gibt es in jeder ADAC-Geschäftsstelle. Damit wird das Privatvermögen des Fahrers gesichert, falls die Versicherungssumme überschritten wird.
Ansprechpartner:
ADAC Westfalen
Verkehr und Umwelt, Günter Trunz
Freie-Vogel-STr. 393
44269 Dortmund
Tel.: 0231 / 5499 0
Fax: 0231 / 5499 288
ADAC.de
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.
Kind und Verkehr
Beueler Bahnhofsplatz 16
53222 Bonn
Tel.: 0228 / 40001 - 0
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.
ACE
Auto Club Europa
Hauptverwaltung
Abt. Verkehrssicherheit
Schmiedener Straße 227
70374 Stuttgart
Tel.: 0711 / 5303 - 290
Auto Club Europa
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrserzieher e.V. (ADV)
Im Ostkamp 6
31246 Lahstedt
Tel.: 05172 / 2031
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrserzieher e.V.
Deutsche Verkehrswacht e.V.
Alexanderstraße 10
53111 Bonn
Tel.: 0228 / 433800
Deutsche Verkehrswacht e.V.
ARCD
Auto- und Reiseclub Deutschland
Oberntieferstraße 20
91438 Bad Windsheim
Tel.: 09841 / 4090
Auto- und Reiseclub Deutschland
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