38-April-1998
Bis vor wenigen Jahren führte mein Mann einen Führerschein alter Prägung mit sich, einen sogenannten Lappen, auf dem als Geburtsdatum der 34. Mai angegeben war. Hierum rankt sich folgende Geschichte: Als er mit 18 seinen Führerschein erhielt (was aufgrund einer zu begrüßenden Rechtsprechung damals eigentlich nur ab dem 21ten Lebensjahre möglich war, ihm jedoch aufgrund eines beruflichen Schlupfloches ermöglicht wurde), bemerkte er beim Nachhausekommen diesen behördlichen Schreibfehler und begab sich am nächsten Morgen erneut zur Führerscheinstelle, eine Nachbesserung auf den 24ten Mai erheischend. Der zuständige Beamte erklärte ihm, das könne er wohl machen, es würden jedoch weitere 10 DM Bearbeitungsgebühr fällig. K. wollte dies partout nicht einsehen und erwiderte, es sei schließlich nicht sein Versehen gewesen, worauf der Beamte erwiderte, es täte ihm Leid, doch die Gebührenmarke sei auch bereits gestempelt und K. müsse wohl oder übel zahlen, oder auf die Änderung verzichten. Eben dies letztere nun tat mein Schatz, und für gut 40 Jahre hat er dieses Zeugnis der Dummheit Düsseldorfer Behörden mit einigem Erfolg durch diverse Polizeikontrollen gebracht.
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