Eine bei gutem Willen als missverständlich zu bewertende Aussage des hessischen Justizministers Wagner hat für Aufregung gesorgt: Er könnte die elektronische Fußfessel für Langzeitarbeitslose angeregt haben.
Ein bereits vor einigen Wochen gemachter Vorschlag des hessischen Justizministers Christean Wagner (CDU) hat erst jetzt für Furore gesorgt. Anlässlich der Computermesse Cebit hatte Wagner über das seit knapp fünf Jahren laufende Projekt der elektronischen Fußfessel für Straftäter berichtet und dabei angeregt, die Fußfessel auch bei Langzeitarbeitslosen einzusetzen.
Wagner sagte laut einer im Internet veröffentlichten Pressemitteilung seines Hauses wörtlich: «Die Fußfesselträger werden zu einer für ihre Verhältnisse hohen Selbstdisziplin und zur Erfüllung des ihnen vorgegebenen Wochenplans angehalten. Die elektronische Fußfessel bietet damit auch Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden.»
Als Erklärung gab der CDU-Politiker an, viele «Probanden» hätten es verlernt, nach der Uhr zu leben, und gefährdeten damit ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle. «Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden», ergänzte Wagner.
Das Aktionsbündnis «Soziale Gerechtigkeit - Stoppt den Sozialabbau» in Leipzig zeigte sich empört über die Aussagen des hessischen Justizministers. «Wir halten die Aussage für einen Skandal», sagte Michaela Ziegs vom Aktionsbündnis am Mittwoch.
Hessen hat die elektronische Fußfessel im Jahr 2000 zur Überwachung von Straftätern eingeführt. Sie wird nach Angaben des Justizministeriums hauptsächlich bei Gefangenen eingesetzt, deren Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. «Die elektronische Fußfessel hat sich in den fast fünf Jahren ihres Einsatzes gut bewährt», sagte Wagner auf der Cebit.
Nachdem das Leipziger Aktionsbündnis die Äußerungen heftig kritisiert hatte, versuchte das Justizministerium in Wiesbaden zu beschwichtigen. Es handele sich um ein «großes Missverständnis», sagte Sprecher Stefan Fuhrmann der Netzeitung. Das Zitat sei «aus dem Zusammenhang gerissen». Denn die gesamte Pressemitteilung, die das Ministerium am 10. März herausgegeben hatte, drehe sich ausschließlich um die elektronische Fußfessel für Straftäter. So sei auch die Passage über die Langzeitarbeitslosen zu lesen: «Die Äußerung bezieht sich selbstverständlich nur auf straffällig gewordene Langzeitarbeitslose.»
Die Pressestelle des Ministeriums fügte nachträglich in den entscheidenden Satz von Minister Wagner einige Wörter ein: «Die elektronische Fußfessel bietet damit auch zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden.» Daher sei es falsch, dass Justizminister Wagner den Einsatz der Fußfessel generell für Langzeitarbeitslose gefordert habe, sagte Fuhrmann. Warum Wagner bei seinen Ausführungen nach den Hinweisen auf die Straftäter noch speziell auf straffällig gewordene Langzeitarbeitslose einging, geht aus den Ergänzung vom Mittwoch nicht hervor.
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