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Monika schrieb am 30.4. 2001 um 14:29:24 Uhr über

1949

eines der bedeutensten Nachkriegsjahre. 1949 trat das Grundgesetz in Kraft und sowhl die DDR als auch die BRD, als Rechtsnachfolgerin des 3. Reiches, wurden geründet.

Das Grundgesetz selbst begründete den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, in dem wir noch heute leben, obwohl das Grundgesetz viel »Customizing« hatte hinnehmen müssen, um der jeweiligen Parteipolitik konform zu werden. Erstaunlich ist dabei, wie leicht die dafür notwendigen 2/3 Mehrheiten im Bundestag zu erlangen waren. Die CDU/CSU stellte nur eine Legislaturperiode (1957-1961) die absolute Mehrheit im deutschen Bundestag und war damit zusammen mit der F.D.P. nicht weit von der verfassungsändernden Mehrheit entfernt. Während der goßen Koalition (1966-1969)
war die 2/3-Mehrheit auf Regierungssteite.

Das Eigentor der letzen 52 Jahre sind und waren immer noch die Notstandsgesetze die, nachdem der damalige Innenminister Gerhard Schröder (nicht verwandt mit dem heutigen Bundeskanzler) sie 1958 erstmals vorschlug, in leicht modifizierter Form von der SPD 1968 abgesegnet und durchgesetzt wurden. Gott sei Dank, dass noch niemand auf die Idee gekommen ist, den Notstand festzustellen.

Im Ausland war 1949 das Jahr der Unabhängigkeit vieler ehemaliger Kolonien, worunter zum Beispiel Island oder Indien zählen.


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