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© & ® schrieb am 11.2. 2010 um 09:36:39 Uhr über

Übersee-Département

Als Übersee-Département und Übersee-Region (Département d'outre mer et région d'outre-mer, Abk. DOM-ROM) werden einige Landesteile der französischen Republik bezeichnet, die außerhalb der France métropolitaine, dem europäischen Mutterland, liegen und somit zu den französischen Überseegebieten gehören. Bei den DOM-ROM handelt es sich um ehemalige Kolonien, die nach dem Zweiten Weltkrieg zu Départements d'outre-mer wurden. Neben den DOM existieren außerhalb der France métropolitaine auch die Collectivités d'outre-mer (COM). Die Insel und Region Korsika ist keine Übersee-Region, sondern gehört zur France métropolitaine.

Aufgrund der hohen Transferzahlungen aus der Europäischen Union und Frankreich, die einen hohen Lebensstandard gewährleisten, haben sich in den DOM-ROM nie besonders starke Bewegungen für eine Unabhängigkeit gebildet. Weder in Frankreich noch in der Europäischen Union wird dieser besondere Status, der einen Rest des Kolonialismus Frankreichs darstellt, in Frage gestellt.

Zusammen haben die Übersee-Departements eine Bevölkerung von ca. 1,8 Millionen Menschen.
Abbildung der DROM auf Eurobanknote

Die DOM gehören als Teil Frankreichs zur Europäischen Union; die Währung ist der Euro. Lediglich in Bezug auf Zölle und Umsatzsteuern gibt es einige Ausnahmen. Auch gehören die Überseedepartments nicht zum Schengen-Raum. Die Zugehörigkeit zu Frankreich und somit der EU kommt auch auf den Euro-Geldscheinen zum Ausdruck; die vier Überseedepartements sind mit den entsprechenden Kartenausschnitten unten links von der Europakarte auf der Banknotenrückseite dargestellt (siehe Abbildung rechts).

Die Übersee-Départements und ihre Vertretung in der Nationalversammlung bzw. im Senat:
Französisch-Guayana, FR-GF seit 1947, 2 Abgeordnete, 2 Senatoren
Guadeloupe, FR-GP seit 1946, 4 Abgeordnete, 2 Senatoren
Martinique, FR-MQ seit 1946, 4 Abgeordnete, 2 Senatoren
Réunion, FR-RE seit 1946, 5 Abgeordnete, 3 Senatoren

Übersee-Departement und Übersee-Region bedeutet, dass Departement und Region als voneinander verschiedene Gebietskörperschaften koexistieren, wobei die Kompetenzen zwischen Generalrat und Regionalrat aufgeteilt sind. Gemäß Artikel 73 letzter Absatz der Verfassung der Fünften Französischen Republik können Departement und Region zu einer einzigen Gebietskörperschaft mit einer einzigen beratenden Versammlung zusammengelegt werden, was einer Volksbefragung bedarf. Die erste Gebietskörperschaft dieser Art wird ab 2011 Mayotte sein. Am 24. Januar 2010 sprachen sich auch die Wähler in Martinique und Französisch-Guayana für die Zusammenlegung aus. In Martinique war es die zweite Volksbefragung zu diesem Thema. Am 7. Dezember 2003 hatten sich die Wähler in Guadeloupe deutlich und in Martinique knapp gegen die Zusammenlegung ausgesprochen.


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