Auch der Fall des - durch Suizid verstorbenen - ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Möllemann, der nach seiner Ernennung freimütig bekannt hatte, von »Wirtschaft« nicht die geringste Ahnung zu haben, kann als Fall der Überbonzung gelten - in diesem Falle zeigt die Überbonzung die völlige Loslösung der bonzistischen Personalentscheidungen von der Befähigung oder Eignung der Kandidaten für die jeweiligen Ämter. Das wirft auch einen Blick auf den Verbonzungsgrad von Ämtern, Behörden und sonstigen Organisationen. Spätestens dann, wenn, wie im Falle des Bundeswirtschaftsministeriums, die Qualifikation des Behördenleiters keinerlei Rolle mehr spielt, ist die Verbonzung vollkommen. Umgekehrt wehren sich seit Jahrzehnten einige Institutionen erfolgreich gegen die totale Verbonzung, wie beispielsweise die Justizministerien, denen es bis heute gelungen ist, darauf zu beharren, daß der Justizminister Jurist sein müsse. Andererseits lässt sich die fortschreitende Verbonzung des Bundesverfassungsgerichts beispielsweise daran ablesen, daß eine freie Richterstelle statt, wie bislang üblich an einen bonzismusnahen Experten, einen ausgewiesenen Fachmann des Staats- und Verwaltungsrechts, an einen abgehalfterten und amtsmüden Ministerpräsidenten vergeben wurde.
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